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   BVerwG, 25.11.1965 - II C 201.62   

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BVerwG, 25.11.1965 - II C 201.62 (https://dejure.org/1965,1202)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1965 - II C 201.62 (https://dejure.org/1965,1202)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1965 - II C 201.62 (https://dejure.org/1965,1202)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1965 - II C 201.62
    Danach liegt eine arglistige Täuschung vor, wenn der zu Ernennende durch Angaben, deren Unrichtigkeit ihm bewußt war oder deren Unrichtigkeit er jedenfalls für möglich hielt, jedoch in Kauf nahm, oder durch Verschweigen wahrer Tatsachen bei einem an der Ernennung maßgeblich beteiligten Bediensteten der Ernennungsbehörde in dem Bewußtsein einen Irrtum hervorrief oder aufrechterhielt, diesen Bediensteten dadurch möglicherweise zu einer für ihn günstigen Entschließung bezüglich seiner Ernennung zu bestimmen, wenn er also erkannte oder mindestens für möglich hielt und in Kauf nahm, daß die unrichtigen Angaben oder die verschwiegenen währen Tatsachen für die Entscheidung der Ernennungsbehörde erheblich sind oder sein können (vgl. BVerwGE 13, 156 [158]; auch BVerwG, Urteile vom 12. September 1963 - BVerwG II C 195.61 - und vom 11. März 1965 - BVerwG II C 47.62 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner bereits geklärt, daß eine Ernennung durch eine arglistige Täuschung "herbeigeführt" ist, wenn diese für die Ernennung eine Bedingung im logischen Sinne (conditio sine qua non) war, wenn also die Ernennungsbehörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls im damaligen Zeitpunkt, Abstand genommen haben würde (BVerwGE 16, 340 [342]; BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1963 - BVerwG II C 79.62 - und die schon erwähnte Entscheidung BVerwG II C 47.62).

  • BVerwG, 11.03.1965 - II C 47.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1965 - II C 201.62
    Danach liegt eine arglistige Täuschung vor, wenn der zu Ernennende durch Angaben, deren Unrichtigkeit ihm bewußt war oder deren Unrichtigkeit er jedenfalls für möglich hielt, jedoch in Kauf nahm, oder durch Verschweigen wahrer Tatsachen bei einem an der Ernennung maßgeblich beteiligten Bediensteten der Ernennungsbehörde in dem Bewußtsein einen Irrtum hervorrief oder aufrechterhielt, diesen Bediensteten dadurch möglicherweise zu einer für ihn günstigen Entschließung bezüglich seiner Ernennung zu bestimmen, wenn er also erkannte oder mindestens für möglich hielt und in Kauf nahm, daß die unrichtigen Angaben oder die verschwiegenen währen Tatsachen für die Entscheidung der Ernennungsbehörde erheblich sind oder sein können (vgl. BVerwGE 13, 156 [158]; auch BVerwG, Urteile vom 12. September 1963 - BVerwG II C 195.61 - und vom 11. März 1965 - BVerwG II C 47.62 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner bereits geklärt, daß eine Ernennung durch eine arglistige Täuschung "herbeigeführt" ist, wenn diese für die Ernennung eine Bedingung im logischen Sinne (conditio sine qua non) war, wenn also die Ernennungsbehörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls im damaligen Zeitpunkt, Abstand genommen haben würde (BVerwGE 16, 340 [342]; BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1963 - BVerwG II C 79.62 - und die schon erwähnte Entscheidung BVerwG II C 47.62).

  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1965 - II C 201.62
    Diese Auffassung des Berufungsgerichts kann das Revisionsgericht nur insoweit nachprüfen, als sie auf der Anwendung des Landesbeamtenrechts, nämlich des Art. 53 BayBG 46 beruht (§ 127 Abs. 2 BRRG; vgl. BVerwGE 13, 303).
  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1965 - II C 201.62
    Danach liegt eine arglistige Täuschung vor, wenn der zu Ernennende durch Angaben, deren Unrichtigkeit ihm bewußt war oder deren Unrichtigkeit er jedenfalls für möglich hielt, jedoch in Kauf nahm, oder durch Verschweigen wahrer Tatsachen bei einem an der Ernennung maßgeblich beteiligten Bediensteten der Ernennungsbehörde in dem Bewußtsein einen Irrtum hervorrief oder aufrechterhielt, diesen Bediensteten dadurch möglicherweise zu einer für ihn günstigen Entschließung bezüglich seiner Ernennung zu bestimmen, wenn er also erkannte oder mindestens für möglich hielt und in Kauf nahm, daß die unrichtigen Angaben oder die verschwiegenen währen Tatsachen für die Entscheidung der Ernennungsbehörde erheblich sind oder sein können (vgl. BVerwGE 13, 156 [158]; auch BVerwG, Urteile vom 12. September 1963 - BVerwG II C 195.61 - und vom 11. März 1965 - BVerwG II C 47.62 -).
  • BVerwG, 20.11.1964 - VI C 229.61
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1965 - II C 201.62
    Die Fülle, der generellen Aufgaben, die einem "Fachminister" obliegen und neben denen dem Einzelakt der Anfechtung einer Beamtenernennung nur zweitrangige Bedeutung beizumessen ist, läßt es als ausgeschlossen erscheinen, daß der Gesetzgeber mit der Verwendung des Begriffs "Fachminister" in Art. 53 Abs. 2 Satz 3 BayBG 46 ein persönliches Handeln des zuständigen Ministers gefordert, also die Unterzeichnung, der Anfechtungserklärung durch einen nach der innerdienstlichen Geschäftsverteilung des Ministeriums zuständigen Ministerialbeamten für unwirksam erachtet haben könnte (vgl. ebenso zur Auslegung des Begriffs "Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung": BVerwG, Urteil vom 20. November 1964 - BVerwG VI C 229.61 - [DÖD 1965 S. 52, DÖV 1965 S. 137, DVBl. 1965 S. 163]).
  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 79.62

    Ursachenzusammenhang zwischen arglistiger Täuschung und Ernennung - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1965 - II C 201.62
    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner bereits geklärt, daß eine Ernennung durch eine arglistige Täuschung "herbeigeführt" ist, wenn diese für die Ernennung eine Bedingung im logischen Sinne (conditio sine qua non) war, wenn also die Ernennungsbehörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls im damaligen Zeitpunkt, Abstand genommen haben würde (BVerwGE 16, 340 [342]; BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1963 - BVerwG II C 79.62 - und die schon erwähnte Entscheidung BVerwG II C 47.62).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, daß die Ernennungsbehörde auf Grund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl solche in Wahrheit vorliegen (BVerwGE 13, 156 [158]; Urteile vom 11. März 1965 - BVerwG 2 C 47.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 11], vom 25. November 1965 - BVerwG 2 C 201.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 13], vom 14. November 1969 - BVerwG 6 C 10.66 - [ZBR 1970, 87] und vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 129.67 - [Buchholz 237.1 Art. 14 BayBG 60 Nr. 2]).
  • BVerwG, 14.11.1969 - VI C 10.66

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über die

    Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, daß die Ernennungsbehörde auf Grund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obgleich solche in Wahrheit vorliegen (vgl. BVerwGE 13, 156 [158]; Urteile vom 11. März 1965 - BVerwG II C 47.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 12 BBG Nr. 11], vom 25. November 1965 - BVerwG II C 201.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 12 BBG Nr. 13] und vom 22. September 1966 - BVerwG II C 57.64 -).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

    Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, daß die Ernennungsbehörde auf Grund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obgleich solche in Wahrheit vorliegen (vgl. BVerwGE 13, 156 [158]; Urteile vom 11. März 1965 - BVerwG II C 47.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 11] , vom 25. November 1965 - BVerwG II C 201.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 13] und vom 14. November 1969 - BVerwG VI C 10.66 - [ZBR 1970, 87 = DÖD 1970, 76]).
  • BVerwG, 08.08.1969 - II B 23.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Diese oder ähnliche Formulierungen kehren in der weiteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ständig wieder (vgl. Urteile vom 12. September 1963 - BVerwG II C 195.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 12 BBG Nr. 8], vom 11. März 1965 - BVerwG II C 47.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 11], vom 25. November 1965 - BVerwG II C 201.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13] und vom 22. September 1966 - BVerwG II C 57.64 -).
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